über die Anmietung einer Ferienunterkunft
ELBE.6 Apartments
Elbstrasse 6
19322 Wittenberge
Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster und Türen geschlossen und die Lichter ausgeschaltet sind.
Da die Dachterrassen sich direkt nebeneinander befinden, sind Mieter zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Fernsehgeräte und Lautsprecher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Grillen mittels Holzkohlegrill oder Entzünden eines Feuers auf der Dachterrasse ist untersagt.
Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesandte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
Haustiere sind nicht gestattet. Rauchen ist innerhalb der Räume, sowie in der Garage, strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 750 Euro für besondere Reinigung und Sanierung erhoben. Beim Rauchen auf der Terrasse und vor dem Haus ist darauf zu achten, andere Mieter nicht zu beeinträchtigen. Weiterhin dürfen keine Zigaretten oder Zigaretten Stummel in die Außenbereiche entsorgt werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden die Kosten für die Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Außerdem ist die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern und deren Reinigung enthalten.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Der Gesamtbetrag ist nach Buchung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist sicherzustellen, das der Gesamtpreis 1 Tag vor Ihrem Aufenthalt auf unser Konto eingegangen ist. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Abreise hat bis spätestens 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können in Ausnahmefällen erfragt werden.
Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Grundsätzlich gilt Deutschtes Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich aus welchen Gründen (Ausnahme: Höhere Gewalt oder ein außerordentlich wichtiger Grund nach § 542 II BGB). Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine der anreisenden Personen verhindert ist. Wir empfehlen daher immer und dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Wir bieten unseren Gästen folgende freiwillige Stornoregelungen an. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
Bis 45 Tage vor Anreise: Umbuchung ohne Gebühr oder Stornierung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€.
Bis 30-44 Tage vor Anreise: Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Mietbetrages oder Umbuchung gegen eine Gebühr von 75€.
Bis 15-29 Tage vor Anreise: Stornierungsgebühr in Höhe von 75% des Mietbetrages
Ab 14 Tage vor Anreise: Stornierungsgebühr in Höhe von 90% des Mietbetrages
Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Besteht kein Beherbergungsverbot und existiert ein Pandemiegeschehen und länderspezifische oder gesonderte, wechselnde Auflagen und Einschränkungen, dann gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Diese werden jeweils aktuell auf der Website www.elbe6.de veröffentlicht und sind bei Buchung abweichend von diesen AGB gültig. Auch Quarantäne-Situationen entbinden nicht von der Pflicht der Mietzahlung.
Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen, wird dies mit der Rechnungssumme des stornierenden Mieters verrechnet.
Tritt der Mieter innerhalb von 48 Stunden nach Buchung wegen eines Irrtums vom Vertrag zurück, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€ fällig, die mit der Rückerstattung verrechnet wird. Ein generelles Widerrufsrecht besteht bei touristischen Leistungen nicht.
Eine spätere Aufhebung des Vertrages seitens des Vermieters ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB Abs. 1. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden im Haus oder auf dem Grundstück aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 100 Euro fällig.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen (z.B. Dachterrasse und Abstellraum) ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Waschbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Auf der Dachterrasse darf kein Feuer entfacht oder gegrillt werden. Bei den Fenstern ist darauf zu achten, diese beim Verlassen zu schließen. Tritt z.B. im Falle von starkem Regen oder Gewitter ein Wasserschaden auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Im Falle starker Sonneneinstrahlung sollten die Vorhänge und Jalousien der Fenster tagsüber geschlossen werden. Bleiben diese geöffnet und entwickelt sich in den Häusern starke Hitze, entbindet dies nicht vom Mietvertrag und der Vermieter kann keinerlei Haftung übernehmen.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.
Es findet deutsches Mietrecht mit deutschem Gerichtsstand Anwendung.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren.